Steuern im Nebenjob: Grundfreibetrag 2025 einfach erklärt
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Steuern im Nebenjob: Grundfreibetrag 2025, 410-€-Grenze und Kleinunternehmerregelung verständlich erklärt – was neben deinem Vollzeitjob wirklich gilt.
Von Arnd Oberließen
· 4 Min. Lesezeit

„Bis 12.096 € ist alles steuerfrei“ – diesen Satz liest man oft. Für Menschen mit Vollzeitjob stimmt er leider nicht. Hier erfährst du klar und verständlich, wie Steuern im Nebenjob funktionieren, was der Grundfreibetrag 2025 wirklich bedeutet und welche Grenzen dir tatsächlich helfen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines jährlichen zu versteuernden Einkommens, auf den du keine Einkommensteuer zahlst. Er soll das Existenzminimum sichern.
| Jahr | Grundfreibetrag (Alleinstehende) | Zusammenveranlagung |
|---|---|---|
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € |
Gilt der Grundfreibetrag 12.096 € 2025 auch für meinen Nebenjob?
Er gilt für dein gesamtes Einkommen zusammen – nicht für jeden Job einzeln. Verdienst du mit deinem Vollzeitjob schon mehr als 12.096 €, ist der Freibetrag ausgeschöpft. Gewinne aus deinem Nebenjob werden dann mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Beispiel: Du verdienst als Angestellte(r) 45.000 € brutto. Dein Nebenprojekt bringt 2.000 € Gewinn. Diese 2.000 € werden zusätzlich besteuert – je nach Einkommen grob mit 30–35 %. Einen genauen Wert berechnet dir die Steuersoftware oder dein Steuerberater.
Welche Grenzen helfen Angestellten wirklich?
Die 410-€-Grenze
Als Angestellte(r) bleiben Nebeneinkünfte bis 410 € im Jahr (Gewinn, nicht Umsatz) steuerfrei. Zwischen 410 und 820 € gibt es einen gleitenden Übergang (Härteausgleich nach § 46 EStG). Darüber wird der volle Gewinn besteuert.
Der Minijob
Ein angestellter Minijob bis 556 € im Monat (2025) beziehungsweise 603 € (2026) ist für dich meist steuer- und abgabenfrei, weil der Arbeitgeber pauschal abführt. Das gilt in der Regel für den ersten Minijob neben dem Hauptjob.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer. Du stellst Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus und sparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Seit 2025 gilt:
- Umsatz im Vorjahr: höchstens 25.000 €,
- Umsatz im laufenden Jahr: höchstens 100.000 €.
Wichtig: Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem. Für die meisten nebenberuflichen Projekte ist die Kleinunternehmerregelung am Anfang die einfachste Wahl.
Kleinunternehmerregelung 2025 nebenberuflich: Ein Überblick
| Steuerart | Betrifft dich? | Wichtigste Grenze |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | ja, auf den Gewinn | Grundfreibetrag gilt fürs Gesamteinkommen; 410 € für Angestellte |
| Umsatzsteuer | nein, wenn Kleinunternehmer | 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr |
| Gewerbesteuer | erst ab höherem Gewinn | Freibetrag 24.500 € Gewinn für Einzelunternehmer |
Was musst du praktisch tun?
- Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden – siehe Nebenjob anmelden neben Vollzeitjob.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen und dort die Kleinunternehmerregelung wählen.
- Einnahmen und Ausgaben notieren – eine einfache Tabelle reicht.
- Belege sammeln: Software, Domain, anteilige Internetkosten können Betriebsausgaben sein.
- Einkommensteuererklärung abgeben mit Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung).
Welche Ausgaben kannst du absetzen?
- Software und Tools (z. B. E-Mail-Tool, Design-Tool),
- Domain und Hosting,
- Fachbücher und Kurse zum Thema,
- anteilige Kosten für Laptop, Handy und Internet.
Fazit: Steuern im Nebenjob sind einfacher, als du denkst
Bei Steuern im Nebenjob ist der Grundfreibetrag 2025 von 12.096 € für Angestellte meist schon durch das Gehalt ausgeschöpft. Hilfreich sind die 410-€-Grenze und die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer. Notiere von Anfang an Einnahmen und Ausgaben, dann ist die Steuererklärung kein Problem. Wie du das Geld überhaupt verdienst, liest du unter Affiliate nebenbei und E-Mail & Kunden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2025?
12.096 € für Alleinstehende und 24.192 € bei Zusammenveranlagung. 2026 steigt er auf 12.348 €.
Ist mein Nebenjob bis 12.096 € steuerfrei?
Nur, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen darunter liegt. Mit einem Vollzeitjob ist das meist nicht der Fall.
Was bedeutet die 410-€-Grenze?
Angestellte zahlen auf Nebeneinkünfte bis 410 € Gewinn im Jahr keine Einkommensteuer. Bis 820 € gilt ein gleitender Übergang.
Muss ich als Kleinunternehmer Steuern zahlen?
Ja, Einkommensteuer auf den Gewinn. Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer.
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